Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Organspende

Es ist überaus sinnvoll, sich beizeiten Gedanken darüber zu machen, was im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls von Ihnen als medizinische Therapie gewünscht ist oder was Sie ablehnen. Eine Patientenverfügung, die Sie bitte mit Ihrem Hausarzt besprechen, regelt das und ist auch für Ärzte im Ernstfall verbindlich. Wichtig ist, dass diese regelmäßig aktualisiert, mit neuem Datum versehen und unterschrieben wird. Am besten bewahren Sie sie an einem leicht zugänglichen Ort auf und sagen Ihren Angehörigen, wo sie zu finden ist.

Weiterführende Informationen sowie eine Broschüre zum Download finden Sie hier:

www.bmjv.de

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht bestimmt einen Vertrauten, Ihre Interessen wahrzunehmen, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Damit ist diese Person vertretungsberechtigt und befugt, Entscheidungen für Sie zu treffen. Sie kann durch eine Generalvollmacht ergänzt werden. Durch sie wird gewährleistet, dass der Bevollmächtigte auch im Notfall z. B. über Bankkonten verfügen kann und insbesondere die mit dem Notfall verbundenen finanziellen Angelegenheiten regeln kann.

Informationen dazu gibt es hier:

www.bmjv.de

Organspendeausweis

Eine Organspende ist eine sehr persönliche Entscheidung. Mit einem Organspendeausweis legen Sie fest, ob und falls ja, welche Organe Sie im Todesfall spenden möchten. Ihre Entscheidung können Sie auch jederzeit widerrufen.

Für Informationen besuchen Sie bitte diese Website:

www.bundesgesundheitsministerium.de

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärungen zu Erbrecht und Testament sowie allen weiteren Vorsorgemaßnahmen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

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