Erbrecht/Testament

Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Bitte bedenken Sie, dass wir Ihnen als Bestatter hierzu keine Beratung anbieten dürfen. Gerne übermitteln wir Ihnen Kontakte zu Rechtanwälten und Notaren.

Vorlagen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

www.bmjv.de

Abschied nehmen

Erste Schritte im Trauerfall

Alles dazu

Abschiede gestalten

Alles dazu
Mehr erfahren!